Gesetzlich Versicherte:
Die systemische Psychotherapie wird in Deutschland aktuell für Kinder und Jugendliche nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Versicherte
kann ich aktuell nur als Selbstzahler behandeln. Die Therapiekosten können Sie ab einer bestimmten Höhe als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.
Private Versicherung / Beihilfe:
Private Versicherungen und Beihilfe können die Kosten übernehmen. Bitte informieren Sie sich vorab, ob die Kosten für systemische Psychotherapie übernommen werden und welche Unterlagen Ihre Kasse benötigt, da dies von Ihrem Vertrag abhängt.
Ich orientiere mich bei der Gebühr an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP - 2,3facher Satz).
Selbstzahler:
Grundsätzlich richte ich mich in der Berechnung nach der geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP - 2,3facher Satz), in der z.B. eine Sitzung á 50 Minuten mit 100,55 € in Rechnung gestellt wird. Es können zusätzliche Kosten für zusätzliche Leistungen wie Diagnostik, Berichte o.ä. anfallen. Als Selbstzahler können Häufigkeit und Anzahl der Gespräche individuell nach Ihrem Bedarf geplant werden.
Elemente von Elternberatung und systemischer Familientherapie sind in der Regel Teil einer systemischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Möchten Sie außerhalb einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Beratung und/oder familientherapeutische Termine in Anspruch nehmen, werden diese nicht durch die Krankenkassen erstattet, sondern sind eine Eigenleistung.
Für Elternberatung berechne ich 100€ pro Stunde.
Eine Einheit Familientherapie dauert 90 Minuten und wird mit 150€ in Rechnung gestellt.
Das Honorar für Einzel- und Teamsupervision vereinbare ich individuell und richte mich dabei nach Art und Umfang des Auftrags.